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Lizenz

29 June 2007. Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. https://fsf.org/

Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed.

VORSCHRIFTEN

Die GNU General Public License ist eine kostenlose Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken. Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern - um sicherzustellen, dass es für alle seine Benutzer freie Software bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für die meisten unserer Software; sie gilt auch für jede andere Arbeit, die auf diese Weise von ihren Autoren veröffentlicht wird. Sie können es auch auf Ihre Programme anwenden. Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verteilen (und sie zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie Quellcode erhalten oder erhalten können, wenn Sie es wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir verhindern, dass andere Ihnen diese Rechte verweigern oder Sie auffordern, die Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Verantwortlichkeiten, wenn Sie Kopien der Software verteilen oder wenn Sie sie ändern: Verantwortlichkeiten, um die Freiheit anderer zu respektieren. Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie die gleichen Freiheiten an die Empfänger weitergeben, die Sie erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) behaupten das Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis zum Kopieren, Verteilen und / oder Ändern der Software gibt. Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL klar, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Sowohl für Benutzer als auch für Autoren verlangt die GPL, dass modifizierte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden. Einige Geräte sind so konzipiert, dass Benutzer den Zugriff auf die Installation oder Ausführung modifizierter Versionen der Software in ihnen verweigern, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Benutzer zu schützen, die Software zu ändern. Das systematische Muster eines solchen Missbrauchs tritt im Bereich der Produkte auf, die für Einzelpersonen verwendet werden können, und genau dort ist es am inakzeptabelsten. Daher haben wir diese Version der GPL entworfen, um die Praxis für diese Produkte zu verbieten. Wenn solche Probleme in anderen Bereichen erheblich auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in zukünftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszuweiten, soweit dies zum Schutz der Benutzerfreiheit erforderlich ist. Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Nutzung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in denen, die dies tun, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewendet werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, versichert die GPL, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen. Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Ändern folgen.

BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN

0. Begriffsbestimmungen

“Diese Lizenz” bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License. “Urheberrecht” bedeutet auch urheberrechtliche Gesetze, die für andere Arten von Werken wie Halbleitermasken gelten. “Das Programm” bezieht sich auf alle urheberrechtlich geschützten Werke, die unter dieser Lizenz lizenziert sind. Jeder Lizenznehmer wird als “Sie” angesprochen. “Lizenznehmer” und “Empfänger” können Einzelpersonen oder Organisationen sein. Ein Werk zu “ändern” bedeutet, von dem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise in einer Weise anzupassen, die eine Urheberrechtserlaubnis erfordert, mit Ausnahme der Erstellung einer genauen Kopie. Die resultierende Arbeit wird eine “modifizierte Version” der früheren Arbeit oder eine Arbeit “basierend auf” der früheren Arbeit genannt. Ein “gedecktes Werk” bedeutet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk. Ein Werk zu “verbreiten” bedeutet, etwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für Verstöße nach geltendem Urheberrecht haftbar machen würde, außer es auf einem Computer auszuführen oder eine Privatkopie zu ändern. Die Verbreitung umfasst das Kopieren, die Verteilung (mit oder ohne Modifikation), die Bereitstellung für die Öffentlichkeit und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten. Ein Werk zu “vermitteln” bedeutet jede Art von Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übertragung einer Kopie vermittelt nicht. Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt “Angemessene rechtliche Hinweise” an, soweit sie eine bequeme und gut sichtbare Funktion enthält, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, dass keine Garantie für das Werk besteht (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben sind), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übermitteln dürfen und wie eine Kopie dieser Lizenz angezeigt werden kann. Wenn die Benutzeroberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder -optionen wie z. B. ein Menü anzeigt, erfüllt ein prominentes Element in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode

Der “Quellcode” für eine Arbeit bezeichnet die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. “Objektcode” bezeichnet jede Nicht-Quellenform eines Werks. „Standardschnittstelle ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einer anerkannten Normungsorganisation definiert wird, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache festgelegt sind, eine Schnittstelle, die bei Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist. Die “Systembibliotheken” eines ausführbaren Werks umfassen alles andere als das Werk als Ganzes, das (a) in der normalen Form des Verpackens einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform der Öffentlichkeit zugänglich ist. “Hauptkomponente” bezeichnet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem die ausführbare Arbeit ausgeführt wird, oder einen Compiler, der zur Erstellung der Arbeit verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung verwendet wird. Die “entsprechende Quelle” für ein Werk in Objektcodeform bezeichnet den gesamten Quellcode, der zum Generieren, Installieren und (für ein ausführbares Werk) Ausführen des Objektcodes und zum Ändern des Werks erforderlich ist, einschließlich Skripts zur Steuerung dieser Aktivitäten. Sie umfasst jedoch nicht die Systembibliotheken der Arbeit oder allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare kostenlose Programme, die bei der Durchführung dieser Aktivitäten unverändert verwendet werden, aber nicht Teil der Arbeit sind. Zum Beispiel umfasst die korrespondierende Quelle Schnittstellendefinitionsdateien, die mit Quelldateien für die Arbeit verknüpft sind, und den Quellcode für freigegebene Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, für die die Arbeit speziell entwickelt wurde, wie z. B. durch intime Datenkommunikation oder Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen der Arbeit. Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle regenerieren können. Die korrespondierende Quelle für eine Arbeit in Quellcodeform ist dieselbe Arbeit.

2. Grundgenehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihre unbegrenzte Erlaubnis, das unmodifizierte Programm auszuführen. Der Output aus der Ausführung eines abgedeckten Werks fällt nur unter diese Lizenz, wenn der Output aufgrund seines Inhalts ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrecht vorsieht. Sie können abgedeckte Werke, die Sie nicht vermitteln, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie können abgedeckte Werke an andere weitergeben, nur um sie ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen zu lassen, oder Ihnen Einrichtungen für den Betrieb dieser Werke zur Verfügung stellen, sofern Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten, wenn Sie alle Materialien übermitteln, für die Sie kein Urheberrecht haben. Diejenigen, die die abgedeckten Werke für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen unter Ihrer Leitung und Kontrolle zu Bedingungen tun, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen. Die Beförderung unter allen anderen Umständen ist ausschließlich unter den unten angegebenen Bedingungen zulässig. Unterlizenzierung ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht es unnötig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor Umgehungsgesetzen

Kein abgedecktes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach geltendem Recht, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt. Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, verzichten Sie auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung von Rechten aus dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk bewirkt wird, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Änderung des Werks einzuschränken, um gegen die Benutzer des Werks Ihre oder die gesetzlichen Rechte Dritter durchzusetzen, um die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten.

4. Ausführliche Sitzungsdokumente

Sie können wörtliche Kopien des Quellcodes des Programms bei Erhalt in jedem Medium übermitteln, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie auffällig und angemessen einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk; bewahren Sie alle Mitteilungen auf, aus denen hervorgeht, dass diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht zulässigen Bedingungen für den Code gelten; bewahren Sie alle Mitteilungen über das Fehlen einer Garantie auf und geben Sie allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm. Sie können für jede von Ihnen übermittelte Kopie einen beliebigen Preis oder keinen Preis berechnen, und Sie können gegen eine Gebühr Support oder Garantieschutz anbieten.

5. Übermittlung modifizierter Quellversionen

Sie können ein Werk, das auf dem Programm basiert, oder die Änderungen, um es aus dem Programm zu produzieren, in Form von Quellcode gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 übermitteln, sofern Sie auch alle diese Bedingungen erfüllen:

  1. )  

    The work must carry prominent notices stating that you modified it, and giving a relevant date.

  2. )  

    The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to "keep intact all notices".

  3. )  

    You must license the entire work, as a whole, under this License to anyone who comes into possession of a copy. This License will therefore apply, along with any applicable section 7 additional terms, to the whole of the work, and all its parts, regardless of how they are packaged. This License gives no permission to license the work in any other way, but it does not invalidate such permission if you have separately received it.

  4. )  

    If the work has interactive user interfaces, each must display Appropriate Legal Notices; however, if the Program has interactive interfaces that do not display Appropriate Legal Notices, your work need not make them do so.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des abgedeckten Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm in oder auf einem Volumen eines Speicher- oder Vertriebsmediums zu bilden, wird als “Aggregat” bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Benutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die anderen Teile des Aggregats gilt.

6. Übermittlung von Formularen ohne Quelle

You may convey a covered work in object code form under the terms of sections 4 and 5, provided that you also convey the machine-readable Corresponding Source under the terms of this License, in one of these ways:

  1. )  

    Convey the object code in, or embodied in, a physical product(including a physical distribution medium), accompanied by theCorresponding Source fixed on a durable physical medium customarily used for software interchange.

  2. )  

    Convey the object code in, or embodied in, a physical product(including a physical distribution medium), accompanied by awritten offer, valid for at least three years and valid for aslong as you offer spare parts or customer support for that product model, to give anyone who possesses the object code either (1) a copy of the Corresponding Source for all the software in the product that is covered by this License, on a durable physicalmedium customarily used for software interchange, for a price no more than your reasonable cost of physically performing this conveying of source, or (2) access to copy the Corresponding Source from a network server at no charge.

  3. )  

    Convey individual copies of the object code with a copy of the written offer to provide the Corresponding Source. This alternative is allowed only occasionally and noncommercially, and only if you received the object code with such an offer, in accord with subsection 6b.

  4. )  

    Convey the object code by offering access from a designated place (gratis or for a charge), and offer equivalent access to the Corresponding Source in the same way through the same place at no further charge. You need not require recipients to copy the Corresponding Source along with the object code. If the place to copy the object code is a network server, the Corresponding Source may be on a different server (operated by you or a third party) that supports equivalent copying facilities, provided you maintain clear directions next to the object code saying where to find the Corresponding Source. Regardless of what server hosts the Corresponding Source, you remain obligated to ensure that it is available for as long as needed to satisfy these requirements.

  5. )  

    Convey the object code using peer-to-peer transmission, provided you inform other peers where the object code and Corresponding Source of the work are being offered to the general public at nocharge under subsection 6d.

A separable portion of the object code, whose source code is excluded from the Corresponding Source as a System Library, need not be included in conveying the object code work. A "User Product" is either (1) a "consumer product", which means any tangible personal property which is normally used for personal, family, or household purposes, or (2) anything designed or sold for incorporation into a dwelling. In determining whether a product is a consumer product, doubtful cases shall be resolved in favor of coverage. For a particular product received by a particular user, "normally used" refers to a typical or common use of that class of product, regardless of the status of the particular user or of the way in which the particular user actually uses, or expects or is expected to use, the product. A product is a consumer product regardless of whether the product has substantial commercial, industrial or non-consumer uses, unless such uses represent the only significant mode of use of the product. "Installation Information" for a User Product means any methods, procedures, authorization keys, or other information required to install and execute modified versions of a covered work in that User Product from a modified version of its Corresponding Source. The information must suffice to ensure that the continued functioning of the modified object code is in no case prevented or interfered with solely because modification has been made. If you convey an object code work under this section in, or with, or specifically for use in, a User Product, and the conveying occurs as part of a transaction in which the right of possession and use of the User Product is transferred to the recipient in perpetuity or for a fixed term (regardless of how the transaction is characterized), the Corresponding Source conveyed under this section must be accompanied by the Installation Information. But this requirement does not apply if neither you nor any third party retains the ability to install modified object code on the User Product (for example, the work has been installed in ROM). The requirement to provide Installation Information does not include a requirement to continue to provide support service, warranty, or updates for a work that has been modified or installed by the recipient, or for the User Product in which it has been modified or installed. Access to a network may be denied when the modification itself materially and adversely affects the operation of the network or violates the rules and protocols for communication across the network. Corresponding Source conveyed, and Installation Information provided, in accord with this section must be in a format that is publicly documented (and with an implementation available to the public in source code form), and must require no special password or key for unpacking, reading or copying.

7. Zusätzliche Bedingungen

“Additional permissions” are terms that supplement the terms of this License by making exceptions from one or more of its conditions. Additional permissions that are applicable to the entire Program shall be treated as though they were included in this License, to the extent that they are valid under applicable law. If additional permissions apply only to part of the Program, that part may be used separately under those permissions, but the entire Program remains governed by this License without regard to the additional permissions. When you convey a copy of a covered work, you may at your option remove any additional permissions from that copy, or from any part of it. (Additional permissions may be written to require their own removal in certain cases when you modify the work.) You may place additional permissions on material, added by you to a covered work, for which you have or can give appropriate copyright permission. Notwithstanding any other provision of this License, for material you add to a covered work, you may (if authorized by the copyright holders of that material) supplement the terms of this License with terms:

  1. )  

    Disclaiming warranty or limiting liability differently from the terms of sections 15 and 16 of this License; or

  2. )  

    Requiring preservation of specified reasonable legal notices or author attributions in that material or in the Appropriate Legal Notices displayed by works containing it; or

  3. )  

    Prohibiting misrepresentation of the origin of that material, or requiring that modified versions of such material be marked in reasonable ways as different from the original version; or

  4. )  

    Limiting the use for publicity purposes of names of licensors or authors of the material; or

  5. )  

    Declining to grant rights under trademark law for use of some trade names, trademarks, or service marks; or

  6. )  

    Requiring indemnification of licensors and authors of that material by anyone who conveys the material (or modified versions of it) with contractual assumptions of liability to the recipient, for any liability that these contractual assumptions directly impose on those licensors and authors.

All other non-permissive additional terms are considered "further restrictions" within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. If a license document contains a further restriction but permits relicensing or conveying under this License, you may add to a covered work material governed by the terms of that license document, provided that the further restriction does not survive such relicensing or conveying. If you add terms to a covered work in accord with this section, you must place, in the relevant source files, a statement of the additional terms that apply to those files, or a notice indicating where to find the applicable terms. Additional terms, permissive or non-permissive, may be stated in the form of a separately written license, or stated as exceptions; the above requirements apply either way.

8. Beendigung

Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht verbreiten oder ändern, es sei denn, dies ist ausdrücklich unter dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, sie anderweitig zu verbreiten oder zu ändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz (einschließlich aller gemäß Abschnitt 11 Absatz 3 erteilten Patentlizenzen). Wenn Sie jedoch jegliche Verletzung dieser Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt (a) vorläufig, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber beendet ausdrücklich und endgültig Ihre Lizenz, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie vor 60 Tagen nach der Einstellung nicht mit angemessenen Mitteln über die Verletzung informiert. Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie mit angemessenen Mitteln über die Verletzung informiert, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) erhalten haben und Sie die Verletzung vor 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung heilen. Die Kündigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich für Kopien

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Eine Nebenpropagation eines abgedeckten Werkes, die ausschließlich als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie erfolgt, erfordert ebenfalls keine Akzeptanz. Nichts anderes als diese Lizenz gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, abgedeckte Arbeiten zu verbreiten oder zu ändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Durch Änderung oder Verbreitung eines abgedeckten Werks erklären Sie daher Ihre Zustimmung zu dieser Lizenz.

10. Automatische Lizenzierung nachgelagerter Empfänger

Jedes Mal, wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk gemäß dieser Lizenz auszuführen, zu ändern und zu verbreiten. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen. Eine “Entitätstransaktion” ist eine Transaktion, die die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation überträgt oder eine Organisation untergliedert oder Organisationen zusammenführt. Wenn die Verbreitung eines abgedeckten Werks aus einer Entitätstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, die der Vorgänger der Partei im Interesse hatte oder geben könnte, sowie ein Recht auf den Besitz der entsprechenden Quelle des Werks vom Vorgänger im Interesse, wenn der Vorgänger es hat oder mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Zum Beispiel dürfen Sie keine Lizenzgebühr, Lizenzgebühr oder andere Gebühr für die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keine Rechtsstreitigkeiten (einschließlich einer Kreuzklage oder Gegenklage in einer Klage) einleiten, in denen behauptet wird, dass ein Patentanspruch verletzt wird, indem Sie das Programm oder einen Teil davon machen, verwenden, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder importieren.

11. Patente

Ein “Beitragender” ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz genehmigt. Die so lizenzierte Arbeit wird als “Beitragsversion” des Mitwirkenden bezeichnet. Die “wesentlichen Patentansprüche” eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben oder später erworben wurden, die durch eine Art und Weise verletzt würden, die durch diese Lizenz erlaubt ist, seine Mitwirkendenversion zu erstellen, zu verwenden oder zu verkaufen, aber keine Ansprüche enthalten, die nur infolge einer weiteren Änderung der Mitwirkendenversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt “Kontrolle” das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt. Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu modifizieren und zu verbreiten. In den folgenden drei Absätzen ist eine “Patentlizenz” jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie lautet, ein Patent nicht zu erzwingen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu praktizieren oder einen Vertrag, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Eine solche Patentlizenz an eine Partei zu “erteilen” bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu treffen, ein Patent gegen die Partei nicht durchzusetzen. Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, das sich wissentlich auf eine Patentlizenz verlässt, und die entsprechende Quelle des Werks für niemanden verfügbar ist, um es kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel zu kopieren, dann müssen Sie entweder (1) die entsprechende Quelle veranlassen, so verfügbar zu sein, oder (2) arrangieren, sich den Nutzen der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk zu nehmen, oder (3) arrangieren, in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt, um die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger zu erweitern. “Wissentlich verlassen” bedeutet, dass Sie tatsächlich wissen, dass, aber für die Patentlizenz, Ihre Vermittlung des abgedeckten Werks in einem Land oder die Nutzung des abgedeckten Werks in einem Land durch Ihren Empfänger ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind. Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk vermitteln oder durch die Beschaffung der Übertragung eines abgedeckten Werks verbreiten und einigen der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des abgedeckten Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu ändern oder zu übermitteln, dann wird die Patentlizenz, die Sie gewähren, automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt. Eine Patentlizenz ist “diskriminierend”, wenn sie nicht in ihren Geltungsbereich fällt, die Ausübung eines oder mehrerer der Rechte, die speziell unter dieser Lizenz gewährt werden, verbietet oder davon abhängig ist. Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht übermitteln, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der Software vertreibt, unter der Sie eine Zahlung an den Dritten aufgrund des Umfangs Ihrer Tätigkeit zur Vermittlung des Werks leisten und unter der der Dritte einer der Parteien, die das abgedeckte Werk von Ihnen erhalten würden, eine diskriminierende Patentlizenz gewährt (a) in Verbindung mit von Ihnen übermittelten Kopien des abgedeckten Werks (oder Kopien aus diesen Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, es sei denn, Sie haben diese Vereinbarung abgeschlossen oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt. Nichts in dieser Lizenz ist so auszulegen, dass jede implizite Lizenz oder andere Verteidigung gegen eine Verletzung ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, die Ihnen ansonsten nach geltendem Patentrecht zur Verfügung stehen könnte.

12. Keine Kapitulation der Freiheit anderer

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht übermitteln können, um gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere relevante Verpflichtungen zu erfüllen, können Sie es daher überhaupt nicht übermitteln. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, eine Lizenzgebühr für die weitere Übermittlung von denjenigen zu erheben, an die Sie das Programm übermitteln, besteht die einzige Möglichkeit, diese beiden Bedingungen und diese Lizenz zu erfüllen, darin, die Übermittlung des Programms vollständig zu unterlassen.

13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übermitteln. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden dem Geist nach der vorliegenden Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen. Jede Version erhält eine unterscheidende Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License “oder eine spätere Version” für sie gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie jede Version auswählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm angibt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, autorisiert Sie die öffentliche Annahmeerklärung dieses Proxys für eine Version dauerhaft, diese Version für das Programm auszuwählen. Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen geben. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber aufgrund Ihrer Entscheidung, einer späteren Version zu folgen, auferlegt.

15. Haftungsausschluss

ES GIBT KEINE GEFÄHRLICHKEIT FÜR DAS PROGRAMM GEMÄSS Digitales Oberflächenmodell (DOM) ANGABEN DES ANWENDBAREN RECHTS, AUSSER WENN ANDERE BEHÄLTIGE UND/ODER ANDERE BETEILIGTE UNTERNEHMEN IN UNVERÄNDERTEM WIRTSCHAFTSBEREICH WERDEN, EINSCHLIESSLICH DER BESCHRÄNKTEN WARRANTIES UND FITNESS FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DES PROGRAMMS IST MIT EUCH. SOLLTEN SIE DAS PROGRAMM BEWEISEN, DASS SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN DIENSTLEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN SIND.

16. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM EREIGNIS, DAS DURCH ANWENDBARES RECHT ERFORDERLICH WIRD, ODER EINE ANDERE TEILNEHMENDE VORSCHRIFT ERFORDERLICH WIRD, WIRD DAS PROGRAMM GEMÄSS ARTIKELN UND/ODER DAS PROGRAMM ZU ÜBERMITTELN, FÜR DÄNDER, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINE, BESONDERE, EINZUFÜHRENDE ODER FOLGENDE DATENVERLUSTE (EINSCHLIESSLICH DER NICHT EINGESCHRÄNKTEN VERLUSTE ODER VERLUSTE DES PROGRAMMS, ODER EINE VERLUSTE DES PROGRAMMS MIT EINEM ANDEREN PROGRAMM ZU BETRIEBEN), BEI DENEN SOLCHEN TEILNEHMEN, WERDEN SIE AUSGESTELLT WERDEN.

17. Auslegung der §§ 15 und 16

Wenn der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung, die oben angegeben sind, nicht gemäß ihren Bedingungen lokale Rechtswirkung entfalten können, wenden die Überprüfungsgerichte das lokale Recht an, das am ehesten einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm entspricht, es sei denn, eine Garantie oder Übernahme der Haftung begleitet eine Kopie des Programms gegen eine Gebühr.

END DER BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN